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GVO

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Der weltweite Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen (z.B. Soja, Mais) nimmt seit Anfang der 90er Jahre stetig zu. Seit dem 1. September 1998 sind in der EU Lebensmittel, die aus gentechnisch modifizierten Organismen (GVO) hergestellt wurden bzw. GVO enthalten, kennzeichnungspflichtig (Zusatzverordnung zur Kennzeichnung von Novel Food: Verordnung EG Nr. 1139/98).

Seit April 2004 und Inkrafttreten der EU Verordnung 1829/2003 ist die Kennzeichnung für Lebens- und Futtermittel ab einem GMO Gehalt von 0,9 % vorgeschrieben.

Für einen sicheren Nachweis hat die Probenaufbereitung einen besonders hohen Stellenwert. Mit dem SureFood® Prep-Plant und dem SureFood® Prep-Plant X stehen Ihnen Produkte zur Verfügung, die quantitativ und qualitativ hochwertiges Ausgangsmaterial gewährleisten. Die Amplifikation und Detektion der gewonnenen DNA kann wahlweise mit dem SureFood® PCR-ELISA, dem SureFood® real-time PCR Test für eine qualitative Detektion oder mit dem SureFood® real-time PCR Test für eine quantitative Detektion erfolgen. Das SureFood® System ist sowohl als Tests als auch als Dienstleistung erhältlich.